Cybersicherheit ist Chefsache!

Im Herbst wird die NIS2 in Österreich zu nationalem Recht. Das bedeutet: Unternehmen

aus kritischen oder wesentlichen Branchen sind gefordert, sich um die

Cybersicherheit zu kümmern. Die Geschäftsführung ist auch persönlich haftbar.

Am 18. Oktober 2024 wird in Österreich der bisherige Anwendungsbereich der NIS-Richtlinie (Cybersicherheit
für Netz- und Informationssysteme) durch die NIS2 auf einen wesentlich größeren Teil der europäischen Wirtschaft ausgeweitet. Unter der NIS-2-Richtlinie müssen betroffene Unternehmen, darunter solche aus kritischen Infrastrukturen, Finanzwesen, digitalen Diensten sowie Branchen wie Logistik, Chemie und Fertigung, ein entsprechendes Cybersicherheits-Risikomanagement betreiben und Vorfälle schnell melden. Auch kleinere Zulieferer oder Dienstleister dieser Sektoren sind betroffen, besonders bei EU-weitem Handel........

 

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