Am 18. Oktober 2024 wird in Österreich der bisherige Anwendungsbereich der NIS-Richtlinie (Cybersicherheit
für Netz- und Informationssysteme) durch die NIS2 auf einen wesentlich größeren Teil der europäischen Wirtschaft ausgeweitet. Unter der NIS-2-Richtlinie müssen betroffene Unternehmen, darunter solche aus kritischen Infrastrukturen, Finanzwesen, digitalen Diensten sowie Branchen wie Logistik, Chemie und Fertigung, ein entsprechendes Cybersicherheits-Risikomanagement betreiben und Vorfälle schnell melden. Auch kleinere Zulieferer oder Dienstleister dieser Sektoren sind betroffen, besonders bei EU-weitem Handel........
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